Wir bilden in den neun anerkannten Handwerksberufen

  • Tischler,
  • Goldschmied,
  • Informationselektroniker,
  • Kfz-Mechatroniker,
  • Maler und Lackierer,
  • Metallbauer (Fachr. Metallgestaltung),
  • Steinmetz und Steinbildhauer,
  • Elektroniker, (Fachr. Automatisierungs- und Systemtechnik) und
  • Feinwerkmechaniker (Fachr. Maschinenbau)

aus. Dabei erfolgt die Ausbildung komplett, also Theorie und Praxis, in einem dreijährigen vollschulischen Bildungsgang, der dreijährigen Berufsfachschule.

Die Meisterschule für Handwerker Kaiserslautern zeichnet sich als eine der wenigen dreijährigen Berufsfachschulen in Deutschland dadurch aus, dass der Schulabschluss dem Gesellenbrief gleichgestellt ist.

Pflichtfächer

  • Deutsch/Kommunikation
  • Sozialkunde und Wirtschaftslehre
  • Religion
  • Sport
  • Berufsbezogener Unterricht
  • Fachpraxis

Zusatzqualifikationen

  •  Wer bereits den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) besitzt, kann durch den Fachhochschulreifeunterricht neben der Ausbildung die Fachhochschulreife erlangen.
  • Unter bestimmten Bedingungen schließt die Abschlussprüfung den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) ein.

Aufnahmevoraussetzung

  1. Abschlusszeugnis der Hauptschule bzw. gleichwertiger oder höherer Bildungsabschluss.
  2. Nach erfolgter Zusage und entsprechender Aufforderung: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur gesundheitlichen Eignung aller Bewerber:innen für diesen Beruf.

Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben. Es entstehen lediglich Kosten für die anfallenden Lern- und Arbeitsmittel. Für das von der Meisterschule zur Verfügung gestellte Werkzeug fällt eine Kaution an.

Anmeldeverfahren

Anmeldeschluss ist jeweils der 01. März eines jeden Jahres. Der Anmeldung sind beizufügen:

  • Eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Zeugnisse gemäß den Aufnahmevoraussetzungen.
  • Bescheinigungen über Arbeitstätigkeiten sowie Wehr- oder Zivildienst.

Anmeldungen, die nach dem 01. März eingehen, werden bei freien Schulplätzen im Rahmen des Nachrückverfahrens berücksichtigt.